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GEWERBEABFÄLLE ENTSORGEN – SO GEHT ES RICHTIG

Seit August 2017 gilt die aktuelle Gewerbeabfallverordnung. Die Regelungen betreffen alle Betriebe in Deutschland, die Bau- und Abbruchabfälle sowie gewerbliche Siedlungsabfälle erzeugen.

Durch eine umfassende Verordnung zur Abfalltrennung sollen ein effizientes Recycling und eine Reduktion der Müllverbrennung ermöglicht werden. Doch wie entsorgen und dokumentieren Sie Ihre Gewerbeabfälle richtig? Wir von der Rudolf Ernenputsch GmbH & Co.KG aus dem Raum Remscheid und Solingen zeigen es Ihnen.

Bauschutt Entsorgung im Container
© adobeStock/PhotographyByMK

WAS WIRD GETRENNT UND WO?

Die zu trennenden Stoffe sind in zwei Gruppen unterteilt. Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen gehören Glas, Kunststoffe, Papier, Pappe, Karton, Bioabfälle, Metalle und – jetzt neu – Textilien und Holz sowie weitere Abfälle, wie zum Beispiel Sonderabfälle.

Unter den Bau- und Abbruchabfällen dagegen fallen Kunststoffe, Glas, Metalle, Bitumengemische, Dämmmaterial, Holz, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik. Sie müssen den Abfall dabei in der Regel schon am Entstehungsort in entsprechenden Containern trennen, das heißt auf der Baustelle oder im Betrieb.

WANN SIE DEN MÜLL NICHT TRENNEN MÜSSEN

Ist eine getrennte Sammlung nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht realisierbar, muss ein Betrieb den Abfall nicht vor Ort trennen.

Diese Ausnahme tritt zum Beispiel in Kraft, wenn nicht genug Platz für mehrere Container vorhanden ist, die Verschmutzungen zu hoch und die Abfallmenge zu klein sind oder das Material unlösbar verbunden ist.

Wenn Sie den Abfall aus diesen Gründen nicht trennen können, müssen Sie dokumentieren, weshalb Sie die getrennte Sammlung technisch oder finanziell nicht umsetzen können.

WAS PASSIERT, WENN EINE ABFALLTRENNUNG NICHT MÖGLICH IST?

Wenn die Abfalltrennung nicht möglich ist, muss nach den Paragrafen vier und neun der Gewerbeabfallverordnung gehandelt werden. Diese besagen, dass gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle in die Vorbehandlungsanlage eines Entsorgers gehören.

Das Gleiche gilt auch für Bau- und Abbruchabfälle, bei denen Metalle, Holz und Kunststoffe gemischt wurden. Hingegen müssen Sie Abbruchabfälle, die zum großen Teil aus Ziegel, Beton, Keramik oder Fliesen bestehen, in eine Aufbereitungsanlage eines Entsorgers geben.

Sperrmuell
© adobeStock/philipk76

WAS IN IHRER DOKUMENTATION VORHANDEN SEIN MUSS

Sie müssen die komplette Entsorgung festhalten. Dabei müssen Entsorgungsweg und Mengen genau dokumentiert werden. Das gilt sowohl für nicht getrennte als auch für getrennte Abfälle. Die getrennte Müllsammlung muss Ihr Betrieb via Bilder, Lageplänen und Belegen aus der Praxis nachweisen.

Getrennte Abfälle, die zum Recycling oder zur Wiederverwendung gegeben werden, benötigen einen Nachweis über die Menge und den Rest des Abfalls. Bei Ihrer ansässigen Handwerkskammer bekommen sie vorgefertigte Formulare für Ihre Dokumentation.

KONTROLLE DER ABFALLTRENNUNG

Die Kontrolle Ihrer vorschriftsgemäßen Mülltrennung wird von den unteren Abfallbehörden der Stadtkreise durchgeführt. Die Abfallverordnung legt fest, welche Sanktionen bei Nichtbeachtung der Regeln folgen. Wenn Sie keine Abfalltrennung vornehmen oder diese nicht dokumentieren, zählt das als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe belegt wird.

Im Falle einer falschen oder unvollständigen Dokumentierung sind Strafen von bis zu 10.000 Euro möglich. Werden Bau- und Abbruchabfälle sowie Siedlungsabfälle nicht richtig getrennt, kann es Geldstrafen bis zu 100.000 Euro geben.

SONDERREGELUNG DER DOKUMENTATIONSPFLICHT FÜR BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE

Bei der Dokumentation von Bau- und Abbruchabfällen gibt es Ausnahmen in der Gewerbeabfallverordnung. Sie sieht eine Bagatellgrenze vor: Wenn weniger als zehn Kubikmeter Abfall entstehen, müssen Betriebe das nicht schriftlich festhalten. Die Pflicht zur Getrennthaltung bleibt jedoch auch in diesem Fall weiterhin bestehen.

WIE MÜSSEN SIE BEI DER DOKUMENTATION VORGEHEN?

Da die Dokumentation der Abfälle in der Regel unumgänglich ist, sollten Sie Ihre Abfälle entweder analog oder digital erfassen. Seien Sie bei der Dokumentation präzise und halten Sie die Werte kontinuierlich fest. Achten Sie beim Dokumentieren auf diese Schritte:

  • Analyse der zu trennenden Abfälle
  • Handskizze der Positionierung der dokumentationspflichtigen Container
  • Bestätigung der Entsorger, dass vermischter Abfall zur Sortieranlage gebracht wurde
  • Bestätigung der Entsorger, dass getrennter Abfall stofflich verwertet wird
  • Archivierung von Dokumentationsformularen, Rechnungen, Übernahme- & Wiegescheinen sowie der Kontaktinformationen der Entsorger

PROFESSIONELLE ENTSORGER IN IHRER NÄHE

Sie haben noch offene Fragen zur Entsorgung, zum Recycling oder benötigen Hilfen beim Transport? Die Rudolf Ernenputsch GmbH & Co.KG hilft Ihnen gerne weiter. Wir setzen auf unsere jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Entsorgung, Transport- und Baustoffgewerbe und bieten Ihnen Effizienz und Zuverlässigkeit zu fairen Preisen.