Website-Zustimmungen bearbeiten

DAS IST BEI DER CONTAINER-STELLGENEHMIGUNG ZU BEACHTEN

Bevor Sie unseren Containerdienst in Anspruch nehmen, sollten Sie dafür sorgen, dass Sie für die gewünschten Container auch einen geeigneten Stellplatz haben. Wenn Ihnen auf Ihrem Grundstück nicht genug Platz zur Verfügung steht, können Sie auf öffentliche Wege ausweichen. Dafür benötigen Sie im Vorfeld jedoch eine Genehmigung. Dem zugrunde liegt das Straßen- und Wegegesetz, das für Straßen und Gehwege einen bestimmten Gemeingebrauch festlegt. Bei allen Nutzungen darüber hinaus handelt es sich um Sondernutzungen, für die Sie eine Erlaubnis einholen müssen, im Fall des Containers eine Stellgenehmigung.

Bauschutt-Container auf der Straße
© adobeStock/marko

Die Stellgenehmigung beantragen Sie bei der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt, in Solingen ist das Amt für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten zuständig. Folgendes sollten Sie dabei beachten:

  • Stellen Sie den Antrag spätestens 14 Tage vor dem geplanten Aufstellen des Containers.
  • Geben Sie im Antrag die Art, den Umfang, den Zeitraum und den Ort der Sondernutzung an.
  • Die Stellgenehmigung ist mit Kosten verbunden. Die Gebühren ergeben sich aus dem Verwaltungsaufwand und der benötigten Fläche.

Wenn Sie darüber hinaus Grünflächen nutzen wollen, sollten Sie sich außerdem an das Amt für Planung, Verkehr, Umwelt, Wohnen wenden. Ebenso kann es sinnvoll sein, eine Halteverbotszone zu beantragen. Damit können Sie garantieren, dass Ihr gewünschter Stellplatz an der Straße auch wirklich im benötigten Zeitraum frei verfügbar ist. Generell ist auf eine ordnungsgemäße Verkehrssicherung zu achten. Halten Sie also stets den Zugang zu öffentlichen Versorgungseinrichtungen sowie angemessene Sicherheitszonen frei und sorgen Sie gegebenenfalls für eine entsprechende Beschilderung. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu Fragen haben!