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ALTHOLZ (UNBEHANDELT & BEHANDELT)
Altholz unterteilt sich in die Annahmegruppen unbehandelte und behandelte Althölzer. Unterscheidungsmerkmale sind Lackierung, Lasur, Anstrich, Imprägnierung, Beschichtung und andere Behandlungen des Holzes. Unbehandeltes Altholz ist vornehmlich naturbelassenes Holz, welches einer vollständigen Wiederverwertung durch die Holzindustrie zugeführt wird.
Zur Gruppe der unbehandelten Althölzer zählen in der Regel:
- Balken & Bretter
- Paletten & Kisten
- sowie Schnittreste & Holzspäne
Befinden sich an Ihrem Altholz Fremdanteile anderer Abfälle, so wird dieses Holz nicht mehr der Abfallgruppe der unbehandelten Althölzer zugeordnet, sondern fällt in die Kategorie der behandelten Althölzer.
Zur Gruppe der behandelten Althölzer zählen in der Regel:
- Bretter von Verschalungen
- Parkett & Fußbodenbretter
- Paneele aus Decken- & Wandvertäfelung
- Fensterrahmen (ohne Scheiben), Türblätter, Tischlerplatten
- Zaunpfähle & Jägerzäune
- Möbelstücke (je nach Verarbeitung)
- sowie spezielle Schnittreste & Späne
Befinden sich an Ihrem behandeltem Altholz andere Abfallstoffe oder füllen Sie den Container mit anderen Abfällen, so wird der gesammlte Abfall den gemischten Baustellenabfällen zugerechnet.
FAQ: Altholz entsorgen
Was gehört in den Altholzcontainer?
In Altholzcontainern darf generell nur Holz der Kategorien A I und A II entsorgt werden.
Bei Holz der Kategorie A I handelt es sich um naturbelassenes Holz, das lediglich einer mechanischen Bearbeitung unterzogen wurde. Altholz der Kategorie A I darf nur in unerheblichem Maß mit holzfremden Stoffen verunreinigt sein. Zu dieser Kategorie zählen beispielsweise:
- Unbehandelte Vollholzpaletten (z. B. Europaletten),
- Holzverschnitt, Holzabschnitte und Holzspäne,
- Vollholzmöbel und
- naturbelassenes Vollholz von Baustellen.
In die Kategorie A II fällt Altholz, das verleimt, gestrichen, beschichtet, lackiert oder anderweitig behandelt wurde. Die Beschichtung des Holzes darf aber weder halogenorganische Verbindungen, Holzschutzmittel, PVC oder Schwermetalle enthalten. Beispiele für diese Kategorie sind:
- Leimholzplatten,
- Dielen, Deckenpaneele, Türblätter und Zargen,
- Holzverschnitt, Holzabschnitte und Holzspäne von Holzwerkstoffen und behandeltem Holz sowie
- Möbel ohne PVC-Anteile
Was gehört nicht in den Altholzcontainer?
Nicht in den Altholzcontainer gehört Altholz, das den Kategorien A III und A IV zuzuordnen ist.
In die Kategorie A III fällt Altholz, das mit Farben, Lasuren oder anderen Materialien stark beschichtet oder gestrichen wurde. Dies können folgende Hölzer sein:
- Altholz aus dem Sperrmüll,
- Paletten mit Verbundmaterial,
- Küchenarbeitsplatten und
- vorwiegend aus Faserplatten bestehende Möbel.
In der Kategorie A IV findet sich schließlich Altholz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde oder das aufgrund seiner hohen Schadstoffbelastung nicht den anderen Altholzkategorien zugeordnet werden kann. Dazu gehören beispielsweise:
- Fenster und Außentüren,
- Konstruktionshölzer für tragende Teile,
- Dachsparren, Lattenzäune und Leitungsmasten sowie
- Holzgartenmöbel und Brandholz.
Was zählt nicht zum Altholz?
Nicht zum Altholz zählen Abfallarten, deren Holzanteil weniger als 50 Masseprozent beträgt. Sehr häufig zählen folgende Gegenstände nicht zum Altholz:
- Polstermöbel: Sie gehören in der Regel in den Sperrmüll.
- Dachlatten: Sofern an ihnen noch Dachpappe haftet, fallen sie unter die Entsorgung von Dachpappe.
- Fenster- und Türrahmen: Wenn sie Glas enthalten, gehören sie zum Sperrmüll.
- Altes Bauholz: Sofern es mit Baumaterialien wie Beton und Gips verbunden ist, zählt es zum Baumischabfall.
Was passiert mit dem unbehandelten Altholz?
Unbehandeltes Altholz der Kategorien A I und A II wird stofflich weiterverwertet. Im Regelfall werden daraus Span- oder Faserplatten hergestellt, die beispielsweise in Möbelstücken wiederverwendet werden können.
Können auch behandelte Althölzer wiederverwendet werden?
Behandelte Althölzer der Kategorien A III und A IV werden meist energetisch verwendet. Das Altholz wird in der Regel in Biomassekraftwerken für die Erzeugung von Elektrizität und Wärme verbrannt. Altholz, das mit PCB behandelt wurde, bringen wir zur Beseitigung auf eine ausgewiesene Sonderabfalldeponie. Aufgrund der toxischen organischen Chlorverbindungen darf es weder einer stofflichen noch einer energetischen Verwertung zugeführt werden. Dadurch würden Giftstoffe in den Stoffkreislauf gelangen.
Bei Rudolf Ernenputsch erhalten Sie Container in Wuppertal für die Entsorgung Ihres Altholzes oder anderer Abfallarten wie Baumischabfall, Bauschutt, Erdaushub und Grün- & Gartenabfall. Wenn Sie Fragen zu unserem Containerdienst haben oder sich nicht sicher sind, ob bestimmte Teile zum Altholz gezählt werden können, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Unser kompetentes Team hilft Ihnen weiter.